Freiwilliger Polizeidienst
Aktuelle Stelleanangebote
Sie möchten sich ehrenamtlich als Freiwillige/r Polizeihelferin/Polizeihelfer zum Wohle der Sicherheit ihrer Mitbürger engagieren? Sie wollen aktiv gegen Kriminalität eintreten und die Polizei unterstützen?
Mit Ihrem Engagement leisten Sie einen besonderen und wichtigen Beitrag für die Sicherheit unserer Bevölkerung.
Ziele des Freiwilligen Polizeidienstes:
Als zukünftige Helferinnen und Helfer des FPolD unterstützen Sie die Polizeibehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Ihr Einsatz dient insbesondere dazu, den Bürgerinnen und Bürgern als Ansprechpartner im öffentlichen Raum zu Verfügung zu stehen und damit die Sicherheitslage im Bereich der Stadt / Gemeinde weiter zu verbessern.
Aufwandsentschädigung und Schulung:
Als Angehörige des FPolD werden Sie ehrenamtlich tätig. Jede Polizeihelferin und jeder Polizeihelfer kann maximal 25 Stunden im Monat eingesetzt werden, wobei es für jede Stunde eine Aufwandsentschädigung von aktuell 7 Euro gibt. Sie stehen in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Ausbildung und Einsatzzeiten finden nur nach Vereinbarung innerhalb ihrer arbeitsfreien Zeit statt.
Bevor die Helferinnen und Helfer in das neue Ehrenamt einsteigen, werden Sie in einem 50 Unterrichtsstunden umfassenden Programm für ihren Einsatz geschult. Neben rechtlichen Themen geht es dabei um den eigenen Schutz bei Einsätzen, psychologische und taktische Grundlangen beim Vorgehen als Polizeihelfer sowie die Handhabung der Einsatzmittel. Ausgerüstet werden Sie für ihre Einsätze mit einer blauen Uniform, einem Pfefferspray und einem Handy.
Aufnahmevoraussetzungen:
Wir können Sie, unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit, in den FPolD aufnehmen, wenn Sie
- mindestens 18 Jahre und höchstens 65 Jahre alt sind,
- gesundheitlich in der Lage sind, die Ihnen übertragenen Aufgaben zu erfüllen,
- einen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen können,
- die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen,
- nach Ihrer Gesamtpersönlichkeit geeignet erscheinen, die Aufgaben des Freiwilligen Polizeidienstes zu erfüllen,
- nicht zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von mehr als 89 Tagessätzen verurteilt worden sind
und bereit sind, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten.
Stellenausschreibungen:
Freiwillige/r Polizeihelferin/Polizeihelfer in Bad Wildungen, Fritzlar sowie Gudensberg gesucht
Bewerbungsfrist: 31. Dezember 2022